Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Hundetraining Ursula Aust
Eine Trainingseinheit umfasst 60 min. Die Hundeschule Ursula Aust übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer werden keine Gebühren erstattet.
Die Trainingsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Stunden im Voraus zu bezahlen.
Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird Stunde berechnet.
Die Trainerin behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt.
Bei Anfahrten bis 10 km wird keine Fahrtkostenpauschale erhoben. Bei Anfahrten über 10 Km wird generell ein Kilometergeld in Höhe von 0,40 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/der Teilnehmer/in abhängt.
Der/die Teilnehmer/in haftet für die von ihm/ihr und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden.
Die Gültigkeit der vereinbarten Unterrichtsstunden beträgt 12 Monate.
Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten an einem Training aktiv teilnehmen.
Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
Gerichtsstand: Unna
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Seminare, Work-Shops und Vorträge
Veranstalter
Als Veranstalter tritt Ursula Aust, Fröndenberg auf. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind und als separate Anbieter auftreten, z.B.: Hotelbetreiber, Gastronomen.
Leistungserbringung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in den Anmeldebestätigungen gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.
Haftung
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Schäden, die von diesem grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden.
Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Anmeldung des Teilnehmers, als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt, welches der schriftlichen Form bedarf.
Fälligkeit und Zahlung der Veranstaltungsgebühr
Die Fälligkeit und Zahlungsform der Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Teilnahmebestätigung.
Rücktritt
Der Veranstalter hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht bis zu acht Tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet oder wenn der oder die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist.
Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, in schriftlicher Form, von dem Vertrag zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig:
Direkt nach Anmeldung 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr
bis zu 8 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 15% der Veranstaltungsgebühr
bis zu 6 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 25 % der Veranstaltungsgebühr
bis zu 4 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 40% der Veranstaltungsgebühr
bis zu 2 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 60 % der Veranstaltungsgebühr
bis zu 8 Tagen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn ist die volle Veranstaltungsgebühr fällig, es erfolgt keine Rückerstattung.
Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Gerichtstand
Der Gerichtsstand ist Unna